Rechtsprechung
EuGH, 08.02.1968 - 3/67 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Fonderie Acciaierie Mandelli / EGKS Hohe Behörde
EGKS-VERTRAG, ARTIKEL 15
1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - ENTSCHEIDUNGEN DER HOHEN BEHÖRDE - BEGRÜNDUNG - ERMITTLUNGEN - NICHT SCHLÜSSIGE EINWENDUNGEN - AUF DAS VERFAHREN DER KLAEGERIN ZURÜCKZUFÜHRENDE ZWEIFELHAFTIGKEITEN - EU-Kommission
Fonderie Acciaierie Mandelli / EGKS Hohe Behörde
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Abgabe für beitragspflichtigen Schrott; Anforderungen an die Anwendung des Schätzungsverfahrens durch die hohe Behörde; Voraussetzungen für die Durchführung des Schätzungsverfahrens von Amts wegen durch die hohe Behörde; Einwände gegen eine angewandte ...
- Judicialis
Entscheidung Nr. 13/58 vom 24.Juli 1958 Art. 2; ; Entscheidung Nr. 16/58 vom 24.Juli 1958 Art. 15; ; VerfO Art. 69 § 2
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1. HANDLUNGEN DER ORGANE - ENTSCHEIDUNGEN DER HOHEN BEHÖRDE - BEGRÜNDUNG - ERMITTLUNGEN - NICHT SCHLÜSSIGE EINWENDUNGEN - AUF DAS VERFAHREN DER KLAEGERIN ZURÜCKZUFÜHRENDE ZWEIFELHAFTIGKEITEN
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1968 - 3/67
- EuGH, 08.02.1968 - 3/67
Papierfundstellen
- Slg. 1968, 35
Wird zitiert von ... (2)
- EuG, 12.12.2006 - T-228/02
und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG, …
Die Klägerin macht außerdem im zweiten und im dritten Teil des Klagegrundes geltend, dass ihre Aufnahme in die streitige Liste ohne vorherige Anhörung und ohne den geringsten Hinweis auf die sie rechtfertigenden tatsächlichen und rechtlichen Gründe die Begründungspflicht aus Artikel 253 EG sowie das Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz verletze (Urteile des Gerichtshofes vom 8. Februar 1968 in der Rechtssache 3/67, Mandelli/Kommission, Slg. 1968, 35, und Johnston, oben in Randnr. 39 angeführt). - EuGH, 21.01.1971 - 56/70
Mandelli / Kommission
Antragsgegnerin, wegen Wiederaufnahme des durch das Urteil des Gerichtshofes vom 8. Februar 1968 in der Rechtssache 3/67 zwischen denselben Parteien abgeschlossenen Verfahrens.II - Anträge der Parteien Die Antragstellerin beantragt, - das vorliegen aer neuen Tatsache festzustellen, zu erkennen, daß sie geeignet ist, die Eröffnung des Wiederaufnahmeverfahrens zu rechtfertigen, sowie den Antrag für zulässig zu erklären und das Hauptsacheverfahren in der Rechtssache 3/67 wiederzueröffnen:.
- gegebenenfalls die bereits in der Rechtssache 3/67 beantragten und etwaige sonstige vom Gerichtshof von Amts wegen für erforderlich gehaltene Beweiserhebungen anzuordnen, sodann in der Hauptsache die beiden von der Hohen Behörde am 7. Dezember 1966 gegen die Antragstellerin erlassenen individuellen Entscheidungen aus den bereits in der Rechtssache 3/67 angeführten und aus allen weiteren Gründen aufzuheben, die zu gegebener Zeit und am gegebenen Ort geltend zu machen sich die Antragstellerin vorbehält;.